Bettensteuer: Es droht der Komplettausfall
09.11.2012
Kölnische Rundschau
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat in Aussicht gestellt, die Kölner Bettensteuer-Satzung für nichtig zu erklären. Eine rückwirkende Korrektur des städtischen Regelwerks sei nach derzeitiger Auffassung der zuständigen Richter „faktisch nicht möglich“, sagte ein Sprecher des Gerichts im Gespräch mit der Rundschau. Die Richter hätten der Stadt und dem gegen die Bettensteuer klagenden Hotelier zudem mitgeteilt, dass sie eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren beabsichtigten. Ein solches Vorgehen sei möglich, wenn sich die Richter des zuständigen Senats einig seien.
Bettensteuer Köln: Es droht der Komplettausfall