Berlin schränkt Angebot von Airbnb ein

29.04.2014
Foto: imago stock&people
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von Thomas Kutschbach, Berliner Zeitung

Berliner, die ihre Wohnung über Internetportale wie Airbnb Touristen anbieten, müssen ab 1. Mai aufpassen. Dann tritt das sogenannte Zweckentfremdungsverbot in Kraft – womit die eigene Wohnung nicht mehr ohne Genehmigung als Ferienwohnung untervermietet werden darf.


Ein Mini-Apartment in Mitte für 42 Euro, ein Zimmer im Kreuzberger Bergmannkiez für 19 Euro oder eine exquisite Altbau-Wohnung mit vier Schlafzimmern in Moabit für 140 Euro pro Tag: Berlin-Besucher, die auf dem Internetportal Airbnb nach einer Unterkunft suchen, können aus vielen Angeboten wählen. Die meisten kommen von Privatpersonen, die ihre Mietwohnung für ein paar Tage oder Wochen weitervermieten wollen, weil sie dann selbst nicht da sind. ...


http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verbot-von-ferienwohnungen-berlin-schraenkt-angebot-von-airbnb-ein,10809148,26920178.html

Berlin schränkt Angebot von Airbnb ein

Quelle: B.Z.

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