Das Europäische Parlament und der Rat haben sich gestern auf eine Reform der EU-Pauschalreise-Richtlinie geeinigt. Kernpunkte der Einigung sind eine klarere Definition der Pauschalreise (Abschaffung der bislang schwer greifbaren „verbundenen Reiseleistungen“), neue Vorgaben zur Verwendung von Gutscheinen sowie präzisere Regeln zu Stornierungen, Erstattungen und Insolvenzsicherung. Online-Buchungen, bei denen Kundendaten innerhalb von 24 Stunden zwischen verschiedenen Anbietern weitergegeben werden, sollen künftig häufiger als Pauschalreise gelten und damit unter die Schutzvorschriften der Richtlinie fallen.