Aus für booking.com-Bestpreisklauseln

23.12.2015
Hotelführer

von Demian von Osten, Tagesschau

Bislang ist es so: Wenn Hotels beim Marktführer booking.com vorkommen wollen, dürfen sie ihre Zimmer woanders nicht billiger anbieten. Das schränkt den Wettbewerb ein, meint das Kartellamt - und hat diese Praxis jetzt verboten. Booking.com drohen harte Strafen.

Entscheidung des Bundeskartellamtes: Aus für booking.com-Bestpreisklauseln


Video: Kartellamt untersagt Bestpreisklausel für Hotelbuchungen
Quelle: Tagesschau

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