Aus für booking.com-Bestpreisklauseln
23.12.2015
von Demian von Osten, Tagesschau
Bislang ist es so: Wenn Hotels beim Marktführer booking.com vorkommen wollen, dürfen sie ihre Zimmer woanders nicht billiger anbieten. Das schränkt den Wettbewerb ein, meint das Kartellamt - und hat diese Praxis jetzt verboten. Booking.com drohen harte Strafen.
Entscheidung des Bundeskartellamtes: Aus für booking.com-Bestpreisklauseln
Video: Kartellamt untersagt Bestpreisklausel für Hotelbuchungen