BGN hat ihre Umsetzungshilfen für Gefährdungsbeurteilung und betriebliches Hygienekonzept aktualisiert

Die Berufsgenossenschaft BGN hat eine aktualisierte Fassung ihres Leitfadens für die Corona-Gefährdungsbeurteilung für das Gastgewerbe herausgegeben (Stand April 2022). Auch die Information für betriebliche Hygienekonzepte der BGN für das Gastgewerbe wurden angepasst.
Mit den seit dem 20. März 2022 offeneren Formulierungen in der Corona-Arbeitsschutzverordnung sind die Durchführung einer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und die Anpassung des betrieblichen Hygienekonzepts noch wichtiger geworden. Denn die größere Flexibilität bei den vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen hat auch eine Kehrseite: Die entsprechende Verantwortung des Betriebs. Wir empfehlen daher allen Arbeitgebern, die diese Beurteilung für ihren Betrieb noch nicht vorgenommen oder diese noch nicht an die neue Rechtslage und Infektionssituation angepasst haben, dies nachzuholen.
Quelle: DEHOGA Bundesverband