EU-Generalanwalt: Anbieter von kostenlosem Wlan sind nicht für Datenklau haftbar
15.03 2016

Frankfurter Allgemeine Zeitung
Wenn Nutzer von kostenlosem Wlan sich rechtswidrig verhalten, ist nicht der Anbieter des Netzes haftbar. Ein EU-Generalanwalt hat sich gegen die Störerhaftung ausgesprochen. Die Störerhaftung ist einer der Gründe, warum es noch kein flächendeckendes, offenes Wlan-Netz gibt: Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind schlicht zu unkonkret.
Anbieter von kostenlosem Wlan sind nicht für Datenklau haftbar