EU-Generalanwalt: Anbieter von kostenlosem Wlan sind nicht für Datenklau haftbar

16.03.2016
Hotelführer
© DPA
© DPA

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Wenn Nutzer von kostenlosem Wlan sich rechtswidrig verhalten, ist nicht der Anbieter des Netzes haftbar. Ein EU-Generalanwalt hat sich gegen die Störerhaftung ausgesprochen. Die Störerhaftung ist einer der Gründe, warum es noch kein flächendeckendes, offenes Wlan-Netz gibt: Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind schlicht zu unkonkret.

...

Anbieter von kostenlosem Wlan sind nicht für Datenklau haftbar
Quelle: FAZ

Weitere
16.12.2020
Corona-Lockdown: Wo bleibt die Langzeitstrategie?

Kommentar von Heike Schmoll, Frankfurter Allgemeine Zeitung

Das Schließen ist leicht. Aber irgendwann müssen Geschäfte, Schulen und Kultureinrichtungen wieder geöffnet werden. Wie soll das gehen?

Corona-Lockdown: Wo bleibt die Langzeitstrategie? 

14.12.2020
Insolvenzantragspflicht auch im Januar ausgesetzt

Süddeutsche Zeitung / dpa

Die große Koalition hat sich darauf verständigt, die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen im Falle einer Überschuldung auch im Januar auszusetzen. Viele Unternehmen gerieten aufgrund der Corona-Beschränkungen unverschuldet in wirtschaftliche Schieflage und benötigten…

13.12.2020
Kommentar zum Shutdown - Haltet endlich Eure Zusagen ein!

 

von Kristina Hofmann, ZDF heute

Unbestritten: Es muss etwas passieren. Doch ein Shutdown reicht nicht. Bund und Länder müssen liefern. Und über die Versäumnisse reden, wenn der Mist vorbei ist. Ein Kommentar...

Kommentar zum Shutdown - Haltet endlich eure Zusagen ein!