EU-Generalanwalt: Anbieter von kostenlosem Wlan sind nicht für Datenklau haftbar
16.03.2016
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Wenn Nutzer von kostenlosem Wlan sich rechtswidrig verhalten, ist nicht der Anbieter des Netzes haftbar. Ein EU-Generalanwalt hat sich gegen die Störerhaftung ausgesprochen. Die Störerhaftung ist einer der Gründe, warum es noch kein flächendeckendes, offenes Wlan-Netz gibt: Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind schlicht zu unkonkret.
Anbieter von kostenlosem Wlan sind nicht für Datenklau haftbar