AirBnB und Co. Köln will deutlich härtere Strafen anwenden
29.04.2019
von Matthias Hendorf, Kölnische Rundschau
Die Stadt Köln will im Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum als Touristenunterkünften zukünftig auch das höchstmögliche Bußgeld von 50.000 Euro pro Wohnung verhängen. Das haben die Verantwortlichen am Donnerstag angekündigt. Sozialdezernent Harald Rau sagte: „Wir wollen uns noch stärker an die 50.000 Euro herantasten, um die Abschreckungswirkung zu erhöhen.“ Verboten ist es, mehr als die Hälfte der Wohnung gewerblich zu vermieten.
AirBnB und Co. Köln will deutlich härtere Strafen anwenden