
von Michael Winde, Süddeutsche Zeitung
Privatwohnungen auf Portalen wie Airbnb anzubieten, ist unter bestimmten Umständen verboten. Und sehr lukrativ. Zu Besuch bei einem, der das Gesetz bricht - und bei der Frau, die ihn jagt.
Privatwohnungen auf Portalen wie Airbnb anzubieten, ist unter bestimmten Umständen verboten. Und sehr lukrativ. Zu Besuch bei einem, der das Gesetz bricht - und bei der Frau, die ihn jagt.