Lebensmittelkennzeichnung
Worum geht es?
Das Europäische Parlament beschäftigt sich derzeit mit einem Entwurf der Europäischen Kommission zur Lebenonsverordnung, in dem es unter anderem um die Frage der Kennzeichnung loser Lebensmittel geht. Sollte der Vorschlag in seiner derzeitigen Form angenommen werden, müssten Restaurants künftig in ihren Speisekarten oder an ihren Buffets z. B. alle Allergien auslösenden Zutaten ausweisen. Weitere Belastungen des Gastgewerbes, wie zum Beispiel eine Nährwertkennzeichnung oder die Erstellung eines Zutatenverzeichnisses, werden ebenfalls gefordert, könnten aber von den Mitgliedsstaaten noch durch den Erlass von Rechtsvorschriften ausgeschlossen werden.
Das Gastgewerbe in Deutschland nimmt das Anliegen von Allergikern nach Aufklärung und Information sehr ernst. Deshalb hat der DEHOGA Bundesverband auch zusammen mit dem Deutschen Allergie- und Asthmabund sowie dem Bundesverbraucherministerium einen beispielgebenden Leitfaden für die Hotellerie und Gastronomie zu genau diesem Thema erarbeitet*. Der Leitfaden soll die Gastronomen und ihre Mitarbeiter für die Allergieproblematik sensibilisieren, sie schulen und z.B. darüber informieren, was Allergiker von Gastronomen wünschen und brauchen. Auch gibt es bereits in vielen Gastronomieunternehmen auf freiwilliger Basis Informationen über Allergien auslösende Zutaten sowie spezielle Gerichte für Allergiker.
Das Ziel der EU, gesundheitlich besonders disponierte Gäste – insbesondere Allergiker – verpflichtend, grundsätzlich und absolut umfassend zu informieren, überschreitet jedoch in den meist kleinen oder mittelständischen Betrieben der Gastronomie die Grenzen der praktischen Realisierbarkeit. Die Mehrzahl der Angebote ist nicht standardisiert, häufig wechselnde Gerichte sind weit verbreitet. Der Aufwand für die Erstellung der Aufzeichnungen würde ins Uferlose steigen und steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Informationsinteresse der Gäste. Für diese macht es keinen Sinn, wenn sich Speisekarten lesen wie Inventarlisten eines chemischen Labors oder wenn sie auf Buffets vor lauter Zutatenhinweisen die Gerichte kaum noch finden. Das jetzige Modell der Nachfrage beim geschulten Kellner oder Koch hat sich in den vergangenen Jahren bewährt.
Unsere Position
Wir lehnen eine Ausweitung der gesetzlichen Lebensmittelkennzeichnung für das Gastgewerbe ab. Speisekarten müssen lesbar bleiben. Selbstverständlich nehmen Hoteliers und Gastronomen die Sorgen und Nöte insbesondere von Allergikern ernst. Allerdings sind wir der Auffassung, dass die individuelle Nachfrage des Gastes und die kompetente und verlässliche Antwort des Küchenchefs oder Gastronomen sachdienlicher sind als kaum noch lesbare Speisekarten. Die umfängliche Kennzeichnung aller Speisen würde einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand darstellen – insbesondere bei täglich wechselnden Gerichten sowie bei den beliebten Buffets – und steht in keinem Verhältnis zur Problemstellung, die mit unserem Leitfaden* praktikabel gelöst wird.
Unsere Fragen an die Kandidaten
- Werden Sie sich gegen eine weitere Ausdehnung der Kennzeichnungspflichten auf Speisekarten einsetzen?
- Können Sie nachvollziehen, dass die geplante Kennzeichnung bei Buffets oder Free-Flow-Anlagen eine nahezu unlösbare Aufgabe ist?
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