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Welche Versicherung wozu?

Für den Hotelbetrieb gibt es eine Vielzahl von Versicherungen, manche sind gesetzlich vorgeschrieben, andere sichern die Existenz und eine Vielzahl von Versicherungsleistungen helfen, das finanzielle Risiko überschaubar zu halten.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick, der allerdings keine absoluten Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.

1. Unverzichtbar, weil gesetzlich vorgeschrieben:
Die Betriebshaftpflichtversicherung

2. Unbedingt empfehlenswert, weil Sie damit die existenzbedrohenden Risiken abdecken:
Die Sachversicherung für Gebäude gegen die Risiken Feuer, Sturm und Elementargefahren und Inventar gegen Feuer, Sturm und Leitungswasser sowie
Die Betriebsunterbrechungsversicherung gegen die o.g. Gefahren.

3. Im Einzelfall sehr empfehlenswert:
Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung gegen die anderen Gefahren (z.B.: Gebäude-Leitungswasser, Einbruch-Diebstahl, bösw. Beschädigung, Sprinklerleckage etc.) oder Allgefahren -Deckung.

4. Im Einzelfall nötig:
Reiseveranstalterhaftpflicht:
Der Versicherungsschutz umfaßt den Ersatz für Personen- Vermögens- und Sachschäden der Reiseteilnehmer aus der Tätigkeit des Hoteliers als Reiseveranstalter. Diese ist gegeben, wenn mindestens 2 Leistungen geschuldet werden (z.B. Unterkunft und Transfer)

Reisepreissicherung - Insolvenz
Ersetzt den Schaden eines Pauschalreisenden, insbesondere Rückzahlung bereits geleisteter Anzahlungen und Rücktransport, im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses seines Reiseveranstalters. "Der Reiseveranstalter (als solcher gilt auch der Hotelier, sobald er mindestens zwei Leistungen erbringt ) darf Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise nur fordern, wenn er dem Reisenden einen Sicherungsschein übergeben hat" (§ 651 k Abs. 4 BGB).
Sicherungsscheine können über die Dehoga Landesverbände bezogen werden.

5. Übliche Zusatzdeckungen
Die Elektronikversicherung


Die Betriebsschließungsversicherung wegen Seuchengefahr


6. Im Einzelfall nützlich:
Reiserücktrittskosten
Entschädigung für Nichtantritt (je nach Bedingungen auch Abbruch) der Reise für die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten aus folgenden Gründen: Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung oder Schwangerschaft des Versicherten oder seines Ehegatten/Lebenspartners, seiner Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder oder derjenigen, die mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben (Mitreisende) sowie unerwartete Impfunverträglichkeit, erheblicher Schaden am Eigentum (infolge von Feuer, Elementarereignissen oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, Arbeitslosigkeit infolge unerwarteter betriebsbedingter Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, Urlaubssperre infolge der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern die versicherte Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat.

Firmenrechtsschutzversicherung
Im allgemeinen ein Quell des Ärgers wegen vieler Ausschlüsse. Bietet allerdings guten Schutz bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.

Vermögensschadenrechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfaßt die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund von gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen wegen des Ersatzes von Vermögensschäden in Anspruch genommen wird.

Vermögensschadenhaftpflicht:
Der Versicherer ersetzt Vermögensschäden, die die versicherte(n) Person(en) wegen Pflichtverletzung bei Ausübung der versicherten Tätigkeit verursachen.

Top-Manager-Straf-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfaßt Verstöße gegen das geltende Strafrecht die die versicherten Personen in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtung für den Versicherungsnehmer begehen oder begangen haben sollen.

Vertrauensschaden
Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Vermögensschäden, die durch Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue, Computerbetrug oder sonstige vorsätzliche Handlungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen über unerlaubte Handlungen zum Schadenersatz verpflichten und während der Vertragslaufzeit verursacht wurden. Je schwieriger die Kontrolle, umso wichtiger ist dieser Versicherungsschutz, auch bei treuen und langjährigen Mitarbeitern! Diese stellen nach der Kriminalstatistik die größte Tätergruppe.


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