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Beitragsordnung

A. Allgemeines


I. Der Beitrag der Hotels errechnet sich auf Basis der im aktuellen Hotelführer des "Hotelverband Deutschland (IHA) e.V." angegebenen Zimmerzahl nach Maßgabe der untenstehenden Tabelle.

Saison- und Seebäderbetriebe erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 100,-- Euro, wenn sie länger als drei Monate im Jahr geschlossen haben. Die Schließungszeiten müssen im Hotelführer aufgeführt sein.

II. Jeder Mitgliedsbetrieb leistet zusätzlich eine Vorauszahlung von 50,--Euro, die bei den Teilnehmergebühren des Jahreskongresses in vollem Umfang angerechnet wird.


B. Beitragstabelle

BEITRAGSKATEGORIEBeitrag
Jahr/EURO
Vorauszahlungen
Jahr/EURO nach A II.
Gesamtbetrag
Jahr/EURO
A   Hotels mit bis zu
     50 Zimmern

1.022,--

50,--
1.072,--
B   HOTELS mit
     51 - 150 Zimmern
1.730,--
50,--
1.780,--
C   HOTELS mit
     151 - 300 Zimmern
2.281,--
50,--
2.331,--
D   HOTELS mit
     über 300 Zimmern
2.736,--
50,--
2.786,--
P   Persönliche MITGLIEDER541,--
0,--541,--
F   FÖRDERMITGLIEDER6.083,--
0,--6.083,--
R   RESTAURANTS611,--
50,--
661,--


C. Beitragsstaffel für Hotelketten
Die Beiträge für Hotels, die Ketten angehören, können unter folgenden Voraussetzungen laut Beitragskategorie KE rabattiert werden:
  • Alle nach der Satzung des Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. als Mitglieder in Frage kommenden Hotels der Kette sind Verbandsmitglieder.
  • Die Beiträge werden vom Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. zentral mit der Hauptverwaltung der Kette  abgerechnet.
KE   KETTEN (sofern die Voraussetzungen unter C erfüllt sind) Vorauszahlungen je Hotel pro Jahr/Euro 50,-- nach A II.
5 - 10 Hotels35 % Rabatt vom Normalbeitrag (A - D) pro Hotel
11 - 20 Hotels40 % Rabatt vom Normalbeitrag (A - D) pro Hotel
21 - 30 Hotels45 % Rabatt vom Normalbeitrag (A - D) pro Hotel
31 - 40 Hotels50 % Rabatt vom Normalbeitrag (A - D) pro Hotel
41 - 50 Hotels55 % Rabatt vom Normalbeitrag (A - D) pro Hotel
51 - 100 Hotels60 % Rabatt vom Normalbeitrag (A - D) pro Hotel
101 - 150 Hotels70 % Rabatt vom Normalbeitrag (A - D) pro Hotel
über 150 Hotels80 % Rabatt vom Normalbeitrag (A - D) pro Hotel

D. Beitragsstaffel für Kooperationen
Die Beiträge für Hotels, die Kooperationen angehören, können unter folgenden Voraussetzungen laut Beitragskategorie KP rabattiert werden:
  • 25 % der nach der Satzung des Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. als Mitglieder in Frage kommenden Hotels der Hotelkooperation sind Mitglied des Verbandes
  • Die Beitragsstaffel bemisst sich nicht nach der Zahl der zur Kooperation, sondern der jeweils zu Beginn eines Beitragsjahres zum Verband gehörenden Hotels
  • Der Beitritt und die Beitragsabrechnung sollen grundsätzlich zwischen Hotelverband Deutschland (IHA) und der Kooperationszentrale abgewickelt werden
  • Werden der Beitritt und die Abrechnung der Beiträge nicht zentral mit der Kooperation abgewickelt, wird eine einmalige Beitrittsgebühr von Euro 175,-- pro Hotel erhoben sowie der Rabatt um 5% pro Hotel gekürzt.
KP   Kooperationen  (sofern die Voraussetzungen unter C erfüllt sind) Vorauszahlungen je Hotel pro Jahr Euro 50,-- nach A II.
10 Hotels35 % (30%) Rabatt vom Normalbeitrag (A - D) pro Hotel
11 - 20 Hotels40 % (35%) Rabatt vom Normalbeitrag (A - D) pro Hotel
21 - 30 Hotels45 % (40%) Rabatt vom Normalbeitrag (A - D) pro Hotel
31 - 40 Hotels50 % (45%) Rabatt vom Normalbeitrag (A - D) pro Hotel
41 - 50 Hotels55 % (50%) Rabatt vom Normalbeitrag (A - D) pro Hotel
51 - 100 Hotels60 % (55%) Rabatt vom Normalbeitrag (A - D) pro Hotel
101 - 150 Hotels70 % (65%) Rabatt vom Normalbeitrag (A - D) pro Hotel
über 150 Hotels80 % (75%) Rabatt vom Normalbeitrag (A - D) pro Hotel

E. Erläuterungen zur Beitragsstaffel
Als Hotelkette im Sinne dieser Beitragsordnung gelten Unternehmen mit mehreren, mindestens aber fünf Hotels im Bundesgebiet, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und unter einer oder mehreren dem Unternehmen zugehörigen Marken firmieren.

Als Hotelkooperation im Sinne dieser Beitragsordnung gelten freiwillige Zusammenschlüsse von mindestens zehn rechtlich selbständigen Hotels im Bundesgebiet unter einer gemeinsamen Marke zum Zweck der überbetrieblichen Zusammenarbeit im Marketing oder Vertrieb. Mitglieder führen den Namen der Kooperation in ihrem Hotelnamen. Eine Kooperationszentrale mit mehreren Mitarbeitern und signifikantem Budget für die Aufgaben der Hotelkooperation wird unterhalten.

Mehrfachrabattierungen sind ausgeschlossen.

In allen Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand.


F. Ermäßigung für Privathotels
Hotels, die nicht nach der Beitragsstaffel abgerechnet werden, erhalten seit dem 01.01.2003 10 % Rabatt in ihrer jeweiligen Beitragskategorie.


(Diese Beitragsordnung wurde beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 13. Juni 1992 in München, ergänzt und geändert zuletzt am 22. Juni 2004 auf der Mitgliederversammlung in Berlin. In dieser Fassung gültig ab 1. Januar 2006.)


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