Bad Bank
Blog von Stefan Dinnendahl zur UV-Schutzverordnung vom 2. August 2010Mit der Banken- und Finanzkrise drang der Begriff „Bad Bank“ in den allgemeinen Sprachgebrauch ein. Das bekannteste Belegexemplar in Deutschland ist wohl die Hypo Real Estate (HRE), die nun auch als einzige Bank in Deutschland den Stresstest nicht bestanden hat.
Nach dem Willen des Bundesumweltministeriums wird es bald noch viele weitere „Bad Banks“ geben: Sonnenbanken nämlich. In denen sollen zwar keine „Schrottpapiere“ eingelagert werden, aber wegen des hohen Gefährdungspotentials der künstlichen UV-Strahlung sieht sich der Staat in der Fürsorgepflicht und möchte seine mündigen Bürger besonders schützen. Noch im Herbst 2010 soll daher eine UV-Schutzverordnung („Verordnung zum Schutz vor schädlicher Wirkung künstlicher ultravioletter Strahlung – UVSV“) durchs Kabinett und in den Bundesrat gebracht werden.
Selbstverständlich ist eine UVSV grundsätzlich zu befürworten vor dem Hintergrund, dass das Wohlbefinden und die Gesundheit unserer Gäste oberste Gebote der Hotellerie sind. Die UVSV soll den Belangen des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes auch im Bereich der Solarien Rechnung tragen.
Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit trägt der Verordnungsentwurf jedoch nicht Rechnung. Er hat dadurch leider auch massive Auswirkungen auf Hotels, in denen vielfach als Ergänzung zum Spa-, Wellness- oder Kosmetikangebot auch Sonnenbänke aufgestellt sind. Wie bei professionellen Sonnenbankstudios müsste laut Verordnungsentwurf dann auch in der Hotellerie während der gesamten (!) Einsatzzeit der Sonnenbänke qualifiziertes Fachpersonal zur Einweisung und Beaufsichtigung zugegen sein. Obwohl der Gesetzgeber in der Rechtsgrundlage für die UVSV explizit Ausnahmen für Hotels ermöglicht, will das Ministerium als Verordnungsgeber davon willentlich keinen Gebrauch machen.
Die Begründung: Eine Ausnahme sei mit der Gefährlichkeit von UV-Strahlen nicht zu vereinbaren. Dabei ist bereits heute das Mindestalter für die Nutzung von Solarien per Gesetz auf 18 Jahre festgeschrieben und jedes Kind kann sich der natürlichen UV-Strahlung durch die Sonne nach eigenem Gutdünken aussetzen.
Auf eine besonders fatale Weise scheint diese Verordnung einem Zeitgeist zu folgen: Während bei den Rauchverboten in öffentlichen Räumen allerdings noch der Schutz von Nichtrauchern - also Dritten - im Vordergrund steht, soll nun mit der UVSV der „Sonnen(bank)süchtige“ vor sich selbst geschützt werden!
Was im Verordnungsentwurf dann eigentlich nur noch fehlt ist eine Art „Sonnen(bank)schutzpolizei“, die dann in deutschen Sonnenstudios patrouilliert und für Beachtung der UVSV sorgt. Vielleicht erfreut uns der Gesetzgeber ja auch noch mit einem „Führerschein für Sonnen(bank)nutzer“ in Theorie und Praxis. Mein Leitbild vom mündigen Bürger sieht anders aus.

Ihr
Stefan Dinnendahl
Kommentare zu diesem Blog
| Datum: 03.08.2010 20:36:17 Uhr |
| Name: Langhauser Thomas |
| Kommentar: |
Mündige Bürger?
Rauchverbot; schöne Straßen werden am Wochenende für Motorradfahrer gesperrt; Dicke sollen höher Krankenkassenbeiträge Beiträge bezahlen; bald auch noch 0,0 Promille hinterm Steuer? Volljährig mit 80 anstatt 18 ? Kein Wunder wenn fast keiner mehr zur Wahl geht.
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| Datum: 11.08.2010 09:19:52 Uhr |
| Name: Peter Reichert |
| Kommentar: |
| Wenn die Sache nicht so ernst zu nehmen wäre, dann könnte man nur mit dem Kopf schütteln und zum Tagesgeschäft übergehen. Der mündige Bürger muss also vor sich selbst geschützt werden? Dann hier noch ein paar Vorschläge aus einem Mitteldeutschen Skigebiet: Pistenwächter überwachen den ordnungsgemäßen Gebrauch von Sonnenschutzmittel am Skihang! Hinter jedem Skifahrer fährt eine Patrouille zur Einhaltung der Skihangordnung! An jederm Glühweinstand steht ein Promilleposten, der die Einhaltung diverser Vorschriften überwacht... und die Betriebe entlassen inzwischen wegen Unwirtschaftlichkeit ihre Mitarbeiter. Aber wir haben ja neue Arbeitsplätze in der Überwachungsbranche geschaffen, ein Schelm wer an vergangene Zeiten dabei denkt? |
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