Seit Inkrafttreten des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes zum 1. Januar 2010 müssen Hotelbetreiber für Beherbergungsumsätze nur noch 7% Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Kaum ist der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7% bei Beherbergungsumsätzen in der Praxis umgesetzt, zeigen sich weitere steuerliche Veränderungen.
Der ermäßigte Steuersatz und seine Anwendung im Einzelfall durch die Hotels ist zudem verstärkter Schwerpunkt bei Betriebsprüfungen. Nicht selten führt dies zu einer detaillierteren Durchleuchtung der gesamten umsatzsteuerlichen Prozesse bei Hotelunternehmen. Das Seminar zeigt klassische umsatzsteuerliche Problemgestaltungen in der Hotelbranche auf und wie damit in der Praxis umgegangen werden kann.
Aus diesem Grund kooperiert der Hotelverband Deutschland (IHA) mit der Münchener Kanzlei küffner maunz langer zugmaier bei der Durchführung von Praktikerseminaren zu Sonderkonditionen für Verbandsmitglieder. Die Veranstaltung richtet sich gleichermaßen an Praktiker, die tagtäglich mit der Umsatzsteuer bei Hotelunternehmen zu tun haben, als auch an Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die zu ihrem Mandantenkreis Hotelunternehmen zählen.
Die Kanzlei küffner maunz langer zugmaier ist auf nationales wie europäisches Umsatzsteuerrecht spezialisiert. Sie berät und unterstützt ihre Mandanten bei deren umsatzsteuerlichen Pflichten in ganz Europa. Ihre Mandanten sind Unternehmen aller Größenordnungen – vom Einzelunternehmer bis zum DAX 30-Unternehmen.
Termin:
1. April 2011, 9.30 bis 16.30 Uhr, Köln
MGallery Mondial am Dom, Kurt-Hackenberg-Platz 1, 50667 Köln
Seminarkosten:
540 Euro, zzgl. Umsatzsteuer
390 Euro, zzgl. Umsatzsteuer für Verbandsmitglieder
Die Kosten beinhalten ausführliche Seminarunterlagen, Kaffeepause und Getränke.
Bitte nutzen Sie zur Anmeldung den verlinkten Seminarflyer und senden diesen an die folgende Fax-Nummer:
Kanzlei küffner maunz langer zugmaier: 089/ 2 17 50 12 - 99