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Hygieneschulung für die Mitarbeiter in der Gastronomie

Gemäß der Lebensmittelhygieneverordnung (EG) Nr 852/2004 (Anhang II, Kapitel XII) muss der Gastronom gewährleisten, dass Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult werden. Die deutsche Lebensmittelhygieneverordnung schreibt ergänzend vor: Leicht verderbliche Lebensmittel dürfen nur von Personen hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, die aufgrund einer Schulung über ihre jeweilige Tätigkeit entsprechende Fachkenntnisse verfügen. Die Fachkenntnisse nach Satz 1 sind auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen. Jeder Mitarbeiter muss somit regelmäßig über die erforderliche Hygiene arbeitsplatzbezogen informiert/geschult werden. Die Schulung sollte zu Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach regelmäßig (z.B. einmal pro Jahr) unter Berücksichtigung der Vortätigkeit und Ausbildung des Mitarbeiters erfolgen. Die nun vorliegende neue Schulungsbroschüre für eine gute Hygienepraxis in der Gastronomie bietet dem Unternehmer eine wertvolle Hilfestellung bei der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen, betrieblichen Mitarbeiterschulung. Sie kann den Mitarbeitern zum Selbststudium übergeben oder auch als Unterlage bei Gruppenschulungen unter Einbeziehung der jeweiligen betrieblichen Besonderheiten durchgesprochen werden. Die Schulungsbroschüre enthält die wichtigsten Hygieneregeln, die in der betrieblichen Praxis von Bedeutung sind. Durch ihre leicht verständliche Sprache, ihre übersichtliche Darstellung und ihre umfangreiche Bebilderung ist sie eine geeignete Schulungsunterlage für Mitarbeiter unterschiedlicher Qualifikation. Sie baut auf der für die Gastronomie in Deutschland unverzichtbaren Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in der Gastronomie auf, beschränkt sich jedoch auf die für die Mitarbeiter wichtigsten, betrieblichen Hygienegrundlagen. Eine gute betriebliche Hygienepraxis ist in der Gastronomie unerlässlich. Gut ausgebildete und geschulte Mitarbeiter sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass im Sinne eines hohen Verbraucherschutzniveaus die Gäste stets sichere und gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel erhalten.

Die "Hygieneschulung für die Mitarbeiter in der Gastronomie" ist über die IHA-Service GmbH in Bonn zum Vorzugs-Preis von 9 Euro* für Mitglieder zu beziehen. Nicht-Mitglieder zahlen 15 Euro*. Hinzu kommt eine Versandkostenpauschale.

*Alle Preise verstehen sich inkl. USt.


 Leseprobe 

Die "Hygieneschulung für Mitarbeiter in der  Gastronomie" ist auch Bestandteil des attraktiven "DEHOGA-Hygienepakets". Mehr Informationen zum "DEHOGA-Hygienepaket" finden Sie hier.  

 

 


Preis für Nichtmitglieder: 15,00 EUR
Vorzugspreis*): 9,00 EUR
(gilt nur für IHA-Mitglieder, Mitgliedshotels des DEHOGA, Bildungseinrichtungen, Schüler u. Studenten)
alle Preise inkl. gesetzlicher USt. und zzgl. Versandkostenpauschale

*) Vorbehaltlich der Überprüfung Ihrer Bestellung erhalten Sie den Vorzugspreis, ansonsten wird die Bestellung zu den zugrunde liegenden Preisen für Nichtmitglieder ausgeführt. Voraussetzung für eine Bestellung zum Vorzugspreis ist eine bestehende Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Bestellung. Dem Besteller steht es jederzeit frei, seine Mitgliedschaft nachträglich nachzuweisen. Für Mitgliedshotels im DEHOGA kann der Vorzugspreis nur bei Angabe der Mitgliedsnummer und des zuständigen Landesverbandes gewährt werden. Für Schüler und Studenten gilt der Vorzugspreis nur bei Nachweis eines Schülerausweises bzw. einer Immatrikulationsbescheinigung (bitte Kopie per Fax (0228/92 39 29-9) oder per Mail an zimmermann@iha-service.de oder ohlig@iha-service.de.

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